Allgemeine Geschäftsbedingungen von AD-Sprachen
§ 1. Allgemeines – Geltungsbereich
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren
Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht
an, es sei denn wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren
Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag
gegenüber dem Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.
2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft
zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden können.
3. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder
rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung
einer gewerblichen oder einer selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
4. Auftraggeber im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
5. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von dem Auftraggeber durch das Lesen unserer
Webseite, das Anfordern eines Angebots oder die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die
gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.
6. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten – sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart –
auch für künftige Geschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer.
7. Beim Auftragnehmer, AD-Sprachen, handelt es sich um einen Unternehmen zur Erbringung von
Übersetzungsdienstleistungen. Die Leistungen werden durch den Auftragnehmer selbst oder durch
beauftragte Dritte erbracht.
§ 2. Angebot – Auftragserteilung – Mitwirkungspflichten
1. Unsere Angaben in Prospekten oder auf dieser Webseite sind freibleibend und lediglich als Aufforderung
zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen. Die Erstellung eines Kostenvoranschlags durch den
Auftragnehmer erfolgt grundsätzlich kostenfrei. Der Kostenvoranschlag ist für den Auftragnehmer
unverbindlich.
2. Der Auftraggeber erteilt die Übersetzungsaufträge vorzugsweise per E-Mail, per Fax oder per Post. Im
Falle der telefonischen Auftragserteilung kommt das Vertragsverhältnis erst durch schriftliche
Auftragsannahme durch den Auftragnehmer zustande.
3. Bestellt ein Verbraucher die Übersetzung, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich
bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die
Zugangsbestätigung kann jedoch mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
4. Der Auftraggeber wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine
gegebenenfalls bereits übergebene Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
5. Dem Auftragnehmer muss immer der Verwendungszweck der Übersetzung mitgeteilt werden.
Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber
unaufgefordert und bei Auftragsvergabe dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen (Glossare des
Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.). Fehler, die sich aus der
Nichteinhaltung dieser Obliegenheit ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ein
Minderungsanspruch des Auftraggebers entsteht dadurch nicht.
6. Der Auftragnehmer behält sich vor, zur Klärung von Darstellungen oder Aussagen der Textvorlage beim
Auftraggeber Rückfragen zu stellen, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
7. Bei Fachtexten ist der Auftraggeber zur Mitwirkung bei der Abklärung der Fachterminologie verpflichtet.
Ohne entsprechende Mitwirkung wird in der allgemein üblichen Fachsprache übersetzt. Der
Auftraggeber hat den Auftragnehmer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung
zu unterrichten. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, so hat der Auftraggeber dem
Auftragnehmer einen Korrekturabzug zur Freigabe zu überlassen.
8. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer sämtliche Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung
der Übersetzung notwendig und sachdienlich sind, unaufgefordert und rechtzeitig zu überlassen.
§ 3. Leistungsumfang
1. Übersetzungsaufträge sind reine Dienstleistungen, weshalb mit der Auftragsannahme ein
Dienstverhältnis gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des BGB zustande kommt. Für das dadurch
begründete Rechtsverhältnis gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen über den
Dienstvertag in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Übersetzungsaufträge werden nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt. Der Übersetzungsauftrag
besteht in der sinngemäßen, richtigen Wiedergabe eines gegebenen Wortlautes in einer anderen
Sprache. Soweit nichts anderes vereinbart, liefert der Auftragnehmer eine Arbeitsübersetzung. Für
sämtliche Mängel der Textvorlage haftet ausschließlich der Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist nicht
verpflichtet, diese auf inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Fachausdrücke werden,
sofern keine besonderen Anweisungen oder Unter lagen seitens des Auftraggebers vorliegen, mit dem
in der Zielsprache allgemein üblichen lexikografisch vertretbaren bzw. allgemein verständlichen
Begriffen übersetzt. Die beglaubigten Übersetzungen werden unter Einhaltung von durch die Justiz- und
Innenbehörden der jeweiligen Bundesländer festgelegten Richtlinien angefertigt.
3. Die Lieferung der Übersetzung erfolgt auf dem zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer
vereinbarten Wege.
4. Wenn nicht anders vereinbart, sind Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, Satzarbeiten,
Korrekturlesen, Eillieferungen, das Anlegen und Erweitern einer Terminologiedatenbank oder eines
Glossars sowie die Übersetzung von nicht editierbaren Texten (z.B. innerhalb von Grafiken) nicht
Bestandteil des Vertrages. Der Auftragnehmer wird sich bemühen, die ursprüngliche Formatierung der
Quelldokumente zu erhalten. 5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich bei der Erbringung der
Übersetzungsleistung geeigneter Dritter zu bedienen. Dritte können u.a. diplomierte oder angehende
Sprachwissenschaftler, Ingenieure, Naturwissenschaftler und andere qualifizierte Personen sein. Die
Vertragsbeziehung des Auftraggebers besteht ausschließlich zum Auftragnehmer.
§ 4. Lieferverzug – Rücktritt – Kündigung
1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind alle Lieferfristen vorläufig. Der
Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich, wenn er eine Lieferfrist nicht einhalten kann.
2. Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Auftraggeber in den Fällen des von uns zu vertretenden
Leistungsverzugs berechtigt, oder wenn die Lieferfrist von uns unangemessen lange über schritten ist
und vom Auftraggeber schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde, oder wenn die
Nacherfüllung endgültig gescheitert ist.
3. Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten nur aus wichtigem
Grunde kündigen. Die Kündigung wird nur dann wirksam, wenn sie dem Auftragnehmer gegenüber
schriftlich erklärt wurde. In diesem Fall wird eine Stornogebühr von 60 Euro fällig. Zusätzlich werden die
bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten anteilig nach dem Grad der Fertigstellung, mindestens
jedoch in Höhe von 20% des Auftragswertes fällig, wobei dem Auftraggeber der Nachweis vorbehalten
bleibt, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 5. Gewährleistung und Abnahme
1. Ist der Auftraggeber Unternehmer, muss ein Mangel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der
Übersetzung schriftlich angezeigt werden. Andernfalls gilt die Übersetzung als ordnungsgemäß
abgenommen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle
Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
2. Ist der Auftraggeber Verbraucher, muss er innerhalb einer Frist von 1 Monat nach dem Zeitpunkt, zu
dem der vertragswidrige Zustand der Übersetzung festgestellt wurde, den Auftragnehmer über Mängel
schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns.
Unterlässt ein Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte 1 Monat nach der
Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Auftragnehmers. Die Beweislast für den
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher.
3. Rügt der Auftraggeber einen in der Übersetzung objektiv vorhandenen, nicht nur unerheblichen Mangel,
hat der Auftraggeber Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung enthaltenen Mängel durch den
Auftragnehmer (Mängelbeseitigung). Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber
unter genauer Angabe des Mangels mit Nennung konkreter Mängelbeispiele geltend gemacht werden.
Für die Nacherfüllung ist dem Auftragnehmer vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen.
4. Nach Scheitern der ersten Mängelbeseitigung wird dem Auftragnehmer noch das Recht auf eine zweite
und dritte Nacherfüllung zugestanden.
5. Schlägt die dritte Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber grundsätzlich nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur
geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber
jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
6. Wählt der Auftraggeber wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach der gescheiterten dritten
Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des
Mangels zu.
7. Sofern nicht ausdrücklich in Textform vereinbart, übernimmt der Auftragnehmer keine Garantie dafür,
dass die jeweilige Übersetzung für den Verwendungszweck des Auftraggebers zulässig oder geeignet
ist. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Übersetzung veröffentlicht oder für Werbezwecke
verwendet wird. Der Auftraggeber trägt insbesondere jegliche rechtlichen Risiken im Hinblick auf die
Verwendungsfähigkeit oder Veröffentlichung der Übersetzung.
8. Mängel in der Übersetzung, welche auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Text vorlagen
oder auf kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des
Auftragnehmers. Gibt der Auftraggeber nicht an, dass die Übersetzung zum Druck vorgesehen ist oder
lässt er dem Auftraggeber vor Drucklegung keinen Korrekturabzug zukommen und druckt ohne die
Freigabe des Auftragnehmers, so geht jeglicher Mangel voll zu seinen Lasten.
§ 6. Lieferzeit
1. Der Beginn der vom Auftragnehmer angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller
Ausführungsmodalitäten voraus. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung durch den Auftragnehmer setzt
weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
2. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so
ist der Auftragnehmer berechtigt, den ihm insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
3. Der Liefertermin gilt als gewahrt, wenn die fertige Übersetzung rechtzeitig versandt wurde. Dabei gilt das
Absendedatum der E-Mail bzw. der Poststempel.
§ 7. Gefahrübergang
1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Übersetzung geht mit der
Übergabe der Übersetzung zur Post, dem Versand per E-Mail oder der Übergabe der Sache auf den
Auftraggeber über.
2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Auftraggeber im Verzug der Annahme ist.
§ 8. Haftung
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf den
nach der Art des Auftrages vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durch schnittschaden.
Dies gilt auch bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
des Auftragnehmers.
2. Gegenüber Unternehmern haftet der Auftragnehmer bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher
Vertragspflichten nicht.
3. Die Haftungssumme ist stets beschränkt auf den jeweiligen Auftragswert.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Auftraggebers aus
Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei von dem Auftragnehmer
zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.
5. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sowie aus Sach- und Rechtsmängeln resultierende
Ansprüche verjähren spätestens 1 Jahr nach Übergabe der Übersetzung. Dies gilt nicht, wenn dem
Auftragnehmer Arglist vorwerfbar ist. Für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die
gesetzlichen Verjährungsfristen.
6. Eine Haftung des Auftragnehmers für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen
Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu
sorgen.
7. Wird der Auftragnehmer aufgrund einer Übersetzung wegen einer Verletzung des Urheberrechts in
Anspruch genommen oder werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, so stellt der Auftraggeber den
Auftragnehmer in vollem Umfang von der Haftung frei.
8. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch Störung des Betriebs, insbesondere durch höhere
Gewalt, z.B. Naturereignisse, Verkehrsstörungen, Netzwerk- oder/und Serverfehler, etwaige andere
Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige von dem Auftragnehmer nicht zu vertretenden
Hindernisse entstehen. In solchen Ausnahmefällen ist der Auftragnehmer berechtigt, ganz oder teilweise
vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt insbesondere auch, wenn der Auftragnehmer aus wichtigem
Grunde seinen Betrieb, bzw. seinen Onlineservice für eine bestimmte Zeit ganz oder teilweise
einschränken oder einstellen muss. Bei Lieferung von Dateien per E-Mail, Fax oder jeglicher anderer
Fernübertragung ist der Auftraggeber für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien und
Texte zuständig. Der Auftraggeber sollte eine Bestätigung senden, dass die Übersetzung bei ihm
angekommen ist oder bei Überschreitung des Liefertermins beim Auftragnehmer nachfragen, ob die
Übersetzung bereits versandt wurde. Der Auftragnehmer haftet nicht für durch Viren, Trojaner,
Autodialer oder vergleichbare Daten verursachte Schäden. Eventuelle Schadensersatzansprüche
werden vom Auftragnehmer nicht anerkannt. Die elektronische Übertragung erfolgt auf Risiko des
Auftraggebers.
§ 9. Eigentumsvorbehalt / Urheberrecht
1. Die gelieferte Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der
laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers. Bis dahin erhält der Auftraggeber kein
Nutzungsrecht. Das Urheberrecht an der Übersetzung verbleibt beim Auftragnehmer.
§ 10. Geheimhaltung und Datenschutz
1. Der Auftragnehmer wird die vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassenen
Informationen und Unterlagen vertraulich behandeln und verpflichtet sich, diese ohne ausdrückliche
schriftliche Zustimmung weder zu verwenden oder zu verwerten noch an Dritte weiterzugeben, soweit
dies nicht im Rahmen der Vertragserfüllung erforderlich ist. Die Weitergabe an Dritte zum Zweck der
Übersetzung ist zulässig. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die mit der Übersetzung beauftragten
Dritten ebenfalls zur Geheimhaltung zu verpflichten.
2. Sollten strengere Geheimhaltungsvereinbarungen zu beachten sein, ist der Auftraggeber dazu
verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Auftragserteilung explizit darauf hinzuweisen. Sollte eine
gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer existieren, ist der
Auftragnehmer bei jeder Auftragserteilung darauf hinzuweisen.
3. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten zur Erfüllung des Auftrags beim
Auftragnehmer dauerhaft gespeichert werden.
4. Die vom Auftraggeber zum Zweck der Übersetzung zur Verfügung gestellten Dokumente so wie die vom
Auftragnehmer angefertigte Übersetzung verbleiben zu Archivierungszwecken beim Auftragnehmer.
Eine Löschung der Daten erfolgt nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Auftraggebers.
5. Bei der elektronischen Übertragung von Daten wird aufgrund der externen Eingriffsmöglichkeiten kein
absoluter Geheimnisschutz gewährt.
§ 11. Vergütung
1. Die Vergütung erfolgt üblicherweise nach Umfang der Übersetzung (Zeilenzahl, Wortzahl), sowie unter
Berücksichtigung der Sprachkombination, dem Fachbereich, dem Schwierigkeitsgrad der Übersetzung
sowie ggf. gesondert einzuhaltenden auftragsbezogenen Vorgaben des Auftraggebers. Es können
Aufschläge für eine verkürzte Lieferzeit erhoben werden. Sofern nicht anders angegeben, handelt es
sich bei den Angeboten um einen Fixpreis.
2. Der Auftragnehmer kann bei umfangreichen Übersetzungen einen Vorschuss verlangen, der für die
Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. Der Auftragnehmer kann die Übergabe seiner
Arbeit von der vorherigen Zahlung der Vergütung abhängig machen. Ansonsten ist der Auftraggeber
sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde verpflichtet, nach Erhalt der Übersetzung innerhalb von 14
Tagen die Vergütung zu zahlen.
3. Die Vergütung ist auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto vorzunehmen. Sofern nicht anders
vereinbart, ist die Vergütung in der Währung Euro zu leisten. Mögliche Wechselkursrisiken sowie ggf. für
den Banktransfer anfallende Gebühren sind vom Auftraggeber zu tragen.
4. Der Auftraggeber hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt oder durch den Auftragnehmer anerkannt wurden. Der Auftraggeber kann ein
Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis
beruht.
§ 12. Eigenwerbung
1. Der Auftragnehmer ist bis auf Widerruf berechtigt, den Auftraggeber unter Verwendung seiner Firma und
seines Logos zum Zweck der Eigenwerbung in seinem Portfolio zu führen.
§ 13. Gerichtsstand
1. Für den Auftrag und allen sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichts stand ist
2. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar
werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon
unberührt. Die Parteien vereinbaren, die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine gültige
oder durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Parteien am
nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke.